Gesetz gegen Kinderpornographie

fragwürdige Gesetzgebung, politische Fehltritte

Was hältst du von dieser Gesetzesänderung ? (Bitte zuvor alle Postings durchlesen!)

Umfrage endete am Fr 17. Jul 2009, 11:41

Das Gesetz soll genau in der Form, wie Frau von der Leyen es vorsieht, eingeführt werden.
0
Keine Stimmen
Das Gesetz soll etwas ausgebessert werden, aber grundsätzlich die Methode der Internetsperren beibehalten.
0
Keine Stimmen
Das Gesetz muss deutlich verändert werden, damit es den geforderten Ansprüchen der Demokratie und der technischen Wirksamkeit Rechnung trägt.
2
33%
Das Gesetz ist überflüssig, die bestehenden Gesetze reichen völlig aus, man muss sie nur anwenden.
4
67%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 6

thbrueck
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Stellungnahme von Michaela Noll

Beitrag von thbrueck »

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Die Bundestagsabgeordnete Michaela Noll hat aufgrund der heftigen Kritik an ihrer Position zum Thema auf ihrer Homepage dazu Stellung genommen: http://www.michaela-noll.de/reden/stellungnahme.htm (Anmerkung: die Stellungnahme wurde überarbeitet und liegt nun in einer 2. Fassung vor, die hier im Beitrag verwendeten Zitate stammen aus der ursprünglichen Version. Auf die neue Version wird weiter hinten in diesem Thread reagiert, so wie es der Chronologie entspricht)
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass diese Gesetzesinitiative der Regierung auf dem dringenden Handlungsbedarf beruht, der sich jedem, der sich mit der Problematik Kinderpornographie befasst, in fast unerträglichem Maße offenbart. Wir beobachten einen stetigen Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie.
Bis auf den letzten Satz stimme ich Frau Noll voll und ganz zu. Doch wer beobachtet wo diesen Anstieg ? Diese Argumentation beruht auf Schätzungen, Spekulationen und teilweise falschen Statistiken bzw. deren falscher Interpretation. Unabhängig davon begrüßen die Petitionsunterzeichner dennoch ein sinnvolles Vorgehen gegen Kinderpornographie...
Daher ist es für mich nicht hinnehmbar, dass in Deutschland kinderpornographische Inhalte im Internet ohne weiteres zugänglich sind, während sie in vielen anderen Ländern bereits erfolgreich gesperrt werden.
Ich denke, abgesehen von Pädokriminellen, ist jeder vernunftorientierte Bürger gegen Kinderpornographie. Derartige Inhalte sind jedoch gar nicht so ohne weiteres zugänglich und von erfolgreichen Sperrmaßnahmen in anderen Ländern kann nicht die Rede sein. Es gibt sogar völlig gegenteilige Aussagen von den zuständigen Ermittlungsbehörden dieser Länder.
Gerne erläutere ich an dieser Stelle noch einmal, dass sich niemand der Illusion hingibt, mit Hilfe der Zugangssperren könne Kinderpornographie vollständig verhindert werden. Wie immer wieder betont wird, ist dies auch nicht Sinn und Zweck des Gesetzes. Im Focus des Gesetzes stehen die Gelegenheits-, die Zufallstäter. Nach Schätzungen können wir mit den Sperren 80 Prozent dieser Zufallstäter erreichen.
Immer wieder wird auf Schätzungen verwiesen. Aufgrund von Schätzungen sollte allerdings nicht ein unausgegorenes Gesetz verabschiedet werden, zumal die Effektivität schon längst unterlaufen wurde. Und wie bitte definiert sich ein pädophiler Gelegenheits- oder Zufallstäter ?
Wird im Rahmen der Überprüfung der kinderpornographischen Webseite festgestellt, dass diese auf einem im Ausland befindlichen Server gehostet ist, informiert das Bundeskriminalamt auf dem Interpol-Weg die zuständige Strafverfolgungsbehörde in dem jeweiligen ausländischen Staat. Rückmeldungen über Ergebnisse der dort veranlassten Maßnahmen liegen im Ermessen der ausländischen Staaten und gehen im Bundeskriminalamt selten ein. Aufgrund der uns vorliegenden Erkenntnisse wird der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World Wide Web mittlerweile über (kommerzielle) Webseiten verbreitet, die im Ausland zum Abruf bereitgehalten werden. Trotz aller nationalen und internationalen Anstrengungen sind viele kinderpornographische Schriften im großen Umfang im Netz verfügbar. Es gelingt in vielen Staaten nicht, Betreiber kinderpornographischer Angebote ausreichend zeitnah zur Löschung zu veranlassen oder ihnen die Plattform (Host Provider) zu entziehen.
Das wurde sehr eindrucksvoll von Aktivisten widerlegt, indem äußerst unbürokratisch und zeitnah die Abschaltung entsprechender Server realisiert werden konnte.
Die Erfahrungen zeigen, dass das Stoppschildverfahren Tausende davon abhält, sich durch den Konsum kinderpornographischer Inhalte indirekt an der Schändung der Kinder zu beteiligen. Viele User umgehen die Sperren gerade nicht, sondern beenden ihre Suche nach bestimmten Seiten an den Stopp-Schildern. Und in keinem der antwortenden Länder werden andere Inhalte als Kinderpornographie gesperrt.
Einmal mehr wird deutlich, dass Frau Noll vom Internet und der damit verbundenen Technik keine Ahnung hat und sich auf Aussagen von Lobbyisten verläßt, die die Faktenlage bewußt ignorieren. Irrsinnigerweise beinhalten die "Tausende" auch die Bots von Google & Co., die systematisch das Netz durchforsten. Einen Aspekt, der bislang in dieser Diskussion noch nicht behandelt wurde (habe ich jedenfalls nicht feststellen können), ist der Umstand, dass eine Suchmaschine letztlich auch die Stoppschild- Seiten indiziert und als Suchkriterium anbieten könnte. Es bestünde theoretisch sogar die Möglichkeit, dass dadurch Pädokriminelle per Google auf die Suche nach Stopp- Schild Seiten gehen, um anschließend mit den bekannten Umgehungsmethoden unbemerkt zu den Inhalten zu gelangen - das nur mal so am Rande...
Dass nur Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gesperrt würden, widerlegt die jüngst veröffentlichte dänische Sperrliste. Die meisten Inhalte sind zwar pornographischer Natur, jedoch nicht kinderpornographisch und viele Domains existieren nicht mehr oder haben inzwischen völlig andere Inhalte. Z.B. befindet sich auch diese Domain auf der dänischen Sperrliste (http://loguestbook.de) *, wobei ich hier keinerlei kinderpornographische Inhalte ausmachen kann (?)

* Sollte dies gegen geltendes Recht verstoßen, werde ich den Link natürlich umgehend wieder entfernen. Dieses Forum ist in Österreich gehostet, zur Information!
Die Sperrlisten werden ständig aktualisiert, um einem Ausweichen der Anbieter auf neue Adressen entgegenzuwirken. Die Urheber des verbotenen Materials, die häufig im Ausland sitzen und nur schwer verfolgt werden können, werden durch Zugangssperren vor allem wirtschaftlich getroffen. Dies ist der zweite wesentliche Zweck, der hinter den Zugangssperren steht. Die Zugangssperren sind Teil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet.
Offensichtlich hat man es bei der Aktualisierung der dänischen Sperrliste nicht so genau genommen. Eine Aktualisierung schließt die Bearbeitung der existierenden Einträge nicht aus und darf sich nicht allein auf neue Adressen beschränken. Dass Kinderpornographie nicht von großem wirtschaftlichen Interesse ist, haben Experten inzwischen aufgezeigt und der eigentliche Markt ist die Pornographie generell, die nicht grundsätzlich kriminalisiert werden kann. Die Zugangssperren sind sinnloser Teil einer Gesamtstrategie...
...In diesen Fällen reichen die polizeilichen Mittel nicht aus. Der Kampf gegen Kinderpornographie muss aber auf sämtlichen Ebenen und vor allem auch international geführt werden. Gerade bei diesem Thema ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unerlässlich.
Bunte Bildchen und Statistiken sind nicht wirklich aussagekräftig. Ich gebe gerne zu, dass in vielen Ländern kein ausreichender Schutz von Kindern praktiziert wird. Um dies deutlich zu machen, ziehe ich dennoch das Beispiel von Frau Noll heran: http://michaela-noll.de/download/vertra ... e-lage.pdf
Ich greife nun ein Land, welches "grau" gekennzeichnet ist, heraus und welches demnach keinerlei Kinderschutzgesetze verfolgt: Sudan

Wie lautet die Top- Level Domain des Sudan, Frau Noll ? Richtig sd
Nun sollte man anhand der Sperrlisten mal vergleichen, wieviele kinderpornographische Seiten mit der Top-Level Domain des Sudan übereinstimmen. Ohne das Ergebnis zu kennen, behaupte ich mal, dass sd dort quasi gar nicht auftaucht. Das bedeutet jetzt nicht, dass es dort keinen Kindesmissbrauch geben würde, aber eine DNS- Sperre für Kinderpornographie bezweckt in diesem Fall soviel wie das Abfüllen von Alpenluft in Dosen. Die Zuteilung und Verwaltung von Domains unterliegt bestimmten Organisationen (IANA, ICANN) und genau dort sollte man ansetzen, wenn man verhindern möchte, dass Kinderpornographie im Netz verfügbar wird. Diese Institutionen unterliegen (soweit mir bekannt) dem Einfluss von Staaten, die wiederum ausreichend Gesetze gegen Kinderpornographie etabliert haben. Mit Abstand besitzen die meisten gesperrten Seiten auf der dänischen Sperrliste die Top- Level Domain com. Betreiber dieser Top- Level Domain ist das amerikanische Unternehmen VeriSign, also ein Unternehmen, dass den US- Gesetzen unterliegt, wo auch Kinderpornographie berücksichtigt ist. Wenn also ein amerikanisches Unternehmen ungeprüft Domains verteilt und Kinderpornographie dadurch erst ermöglicht, weil der eigene Profit wichtiger erscheint, so erkenne ich hierin den Ursprung des Übels. Es wäre doch einfach, (und sicherlich einfacher als die geplanten Sperrmaßnahmen) die Unternehmen, die Domains verteilen und verwalten zu kontaktieren und mit Nachdruck auf die Entfernung von Kinderpornographie zu drängen ? Jedoch will man nicht direkt dort den Hebel ansetzen, sondern völlig absurde Sperrmaßnahmen durchführen. Wenn das nicht Lobbyismus in Vollendung ist...
Eine der häufigsten Befürchtungen, die mit dem Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz verbunden ist, ist die der Sperrung weiterer (krimineller) Inhalte im Netz wie Gewaltverherrlichung oder politischer Extremismus. Ich kann nur immer wieder betonen, dass eine Ausweitung der Zwecke nicht beabsichtigt ist. Keinesfalls, und hier gebe ich jedem Recht, den diese Bedenken plagen, darf eine Zugangssperre zur Hintertür für eine Zensur des Internets werden. Weil Informations- und Kommunikationsfreiheit zu schützende Grundrechte sind, hat sich das Kabinett ausdrücklich darauf verständigt, die Zugangssperren auf kinderpornographische Inhalte zu beschränken - dies gilt selbstverständlich unabhängig von der gebotenen Verfolgung anderer Straftaten.
Ich glaube Ihnen sogar, dass nichts anderes beabsichtigt ist, als die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten. Diese Absicht legt die Regierung in die Hände einer einzigen Behörde und in vollem Vertrauen auf deren fehlerloses Arbeiten. Grundsätzlich bin ich auch überzeugt davon, dass die Mitarbeiter des BKA auch ihre Aufgabe gewissenvoll ausführen würden, doch Fehler und Pannen sind eben auch menschlich. Die jüngsten Datenpannen bei TELEKOM und Bahn zeigen überdeutlich, dass immer Potential für Fehler und/oder Missbrauch vorhanden ist. Die Gewaltenteilung in dieser Sache aufzugeben, halte ich für fahrlässig. Dass schon andere Lobbyisten Interesse an der Ausweitung der Sperrpläne zeigen, macht deutlich, dass meine Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind.

Ich kann nur hoffen, dass die Abgeordneten im Bundestag bei der Gestaltung dieses Gesetzes rechtzeitig zur Besinnung kommen und auch wenigstens so ehrlich sind, ihre voreiligen Bemühungen, die sicherlich gut gemeint waren, aber eben schlecht recherchiert und unzureichend durchdacht waren, als falsch zuzugeben. Wahre Größe besteht auch darin, menschliche Schwächen zuzugeben...

Gruß,
thbrueck
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EnnoK
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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von EnnoK »

Hervorragende Analyse.

Es zeigt sich mal wieder wie Aktionismus den Sachverstand ausschalten kann. Ich vermisse auf der Politikerseite wirklich die Hinweise auf kompetente Personen.
Welcher Datenschutzbeauftragte wurde gefragt? Hat das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)" sich dazu geäußert? "Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)" hat sicher auch Experten die zu dem Thema beraten könnten. Bei "DENIC" könnte man auch fragen.

Noch dazu reicht die aktuelle Gesetzeslage vollkommen aus: Kinderpornografie ist strafbar!
Was nicht ausreicht sind halt die Kontrollen. Wie immer wird am Personal gespart.
Da aber bereits sehr viele Anbieter bekannt sind, könnte man mit sehr geringem Aufwand (E-Mail an Hoster) bereits einiges erreichen. Wenn dort eine Strafandrohung mit drin steckt wird sehr schnell reagiert werden. Aber dazu bräuchte man: eine vertrauenswürdige Person, die sich mit Internet auskennt, eine Liste mit den diversen Anbietern und natürlich einen Computer um E-Mails zu schreiben. Alles 3 gleichzeitig an einem Ort/in einer Behörde gibt es anscheinend nicht.

Das neue Gesetz:
- wird nichts an der Strafbarkeit ändern
- wird durch das Verbot eher zu Umgehungsmassnahmen anreizen, nicht um Kinderpornografie anzuschauen, sondern um überhaupt zu sehen was da gesperrt wurde
- wird ohne Kontrollen ebenso wirkungslos sein wie viele andere Gesetze


Grüße

Nebenbei: ich habe die E-Petition mit unterschrieben.

Ergänzung:
bei über 50tausend Zugriffen auf schwedische Seiten sind keine Bots erfasst... das wird sicher auch in Deutschland der Fall sein.
Könnte mal ayin hier eine Zugriffsstatistik dieses Forums einstellen? Wäre bestimmt mal interessant. Ich behaupte, meisten Traffic verursachen die Bots.
Anzahl Gesamtzugriffe | Bot-Anteil

thbrueck
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Und noch ein stichhaltiger Beweis !

Beitrag von thbrueck »

Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) berichtet, er habe 60 kinderpornografische Internetangebote löschen lassen können, wofür er gerade einmal 12 Stunden Zeit brauchte. Einen ähnlichen Versuch unternahm vor einiger Zeit bereits die Kinderschutzorganisation Carechild und kam zu vergleichbaren Ergebnissen (siehe dazu auch den Artikel Verschleierungstaktik, Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere in c't 9/09)

Mit einem automatischen Verfahren hat Alvar Freude nach eigenen Angaben verschiedene europäische Sperrlisten durchsucht und 349 Provider in 46 Ländern über die 1943 dort aufgeführten Webseiten informiert. 250 Provider haben auf die Anfrage von Alvar Freude geantwortet, wobei sie allerdings überwiegend legale Inhalte auf den durch die Listen gesperrten Webseiten gefunden hätten. Das habe Freude durch Stichproben bestätigen können: "Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornografisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten - die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen."

Die Provider hätten in aller Regel schnell reagiert und teils schon nach wenigen Minuten Seiten mit Kinderpornografie vom Netz genommen. Drei der vom Netz genommenen Webseiten befanden sich auf deutschen Servern. Teilweise handelte es sich um Webseiten, die gehackt waren, um dort ohne Wissen der Betreiber illegale Inhalte zu verbreiten.

Ergeben hat sich auch, dass die Provider bislang nicht unterrichtet worden waren, dass sich auf ihren Servern Webseiten befinden, die auf Sperrlisten aufgeführt sind. Wie die Aktion zeigte, könnte man mit relativ geringem Aufwand vermutlich einen Großteil der Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten durch die Provider löschen lassen, die überwiegend zur Kooperation bereit sind: "Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornografischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste", meint Alvar Freude. "Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum – es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten."
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Webseite ... ung/139427

Braucht man danach eigentlich noch eine dümmliche Debatte, ob die Sperrlisten sinnvoll und notwendig sind ?

Gruß,
thbrueck
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thbrueck
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Auszüge aus der Anhörung am 27.05.2009

Beitrag von thbrueck »

Dem hielt BKA-Direktor Jürgen Maurer entgegen, dass in Staaten, in denen Zugangsblockaden schon Praxis seien, noch keine Gerichtsverfahren wegen unbeabsichtigter Sperren anhängig seien. Deshalb sei das BKA sicher, „dass es kaum Beschwerden geben wird“. Nur deshalb sei das BKA auch dazu bereit, für solche Fälle die Haftung zu übernehmen.
Peinlich naive Vorstellungen offenbart jemand, der Direktor einer so wichtigen Behörde wie dem BKA sein darf. Auch das analysiere ich mal ganz fresch aus dem Bauch raus und zitiere nochmals den Heise- Artikel mit Alvar Freude's "Live-Test":
Ergeben hat sich auch, dass die Provider bislang nicht unterrichtet worden waren, dass sich auf ihren Servern Webseiten befinden, die auf Sperrlisten aufgeführt sind.
und
Teilweise handelte es sich um Webseiten, die gehackt waren, um dort ohne Wissen der Betreiber illegale Inhalte zu verbreiten.
Wenn die Provider nichts davon wissen, dass Webseiten ihrer Server auf Sperrlisten gelandet sind, darf man auch davon ausgehen, dass es den Domaininhabern ebenfalls nicht zwangsläufig auffällt. Unterstellt man dann noch die Tatsache, dass die DNS- Sperre auch nur dann funktioniert, wenn der entsprechende Internetsurfer auch DNS- Server verwendet, die eine DNS- Sperre betreiben, kann man nachvollziehen, dass dies unter Umständen nicht auffällt. Manche mögen es sogar gemerkt haben, dass ihre Webseite irgendwie nicht mehr erreichbar ist, doch welcher Webmaster denkt dann direkt und in erster Linie an eine Indizierung ?

Wenn die Webmaster nicht einmal bemerken, dass auf ihrem Webspace nicht bekanntes Datenmaterial unbemerkt gelagert wird, kann man sich erst recht vorstellen, dass eben diese Leute auch nichts von der DNS- Sperre mitbekommen. Wird sowieso nicht der Domainname im Browser verwendet, sondern die entsprechende IP- Adresse, fällt es erst recht nicht auf.

Man stelle sich den Fall vor, dass jemand seinen eigenen PC als Webserver betreibt und ständig aufgrund der dynamisch zugeteilten IP- Adresse diese mindestens im 24- Stunden Rythmus sich ändert, ist eine DNS- Sperre untauglich. Um dennoch einen solchen "Home" Webserver unter einem spezifischen Namen erreichbar machen zu können, verwendet man eben einen sog. DDNS- Anbieter. Diese Internetdienste ermöglichen die Zuteilung der ständig wechselnden IP- Adresse zu einem fixen Domainnamen. Dieser läßt sich auch schnell und unkompliziert jederzeit ändern.
Nehmen wir jetzt weiter an, dass die Pädophilenszene auf diese Weise agiert, würde sich daraus ergeben, dass mehrere gesperrte Domainnamen auf einer solchen Sperrliste zum gleichen Angebot gehören könnten. Dies würde die Quantität der sperrwürdigen Internetangebote erheblich reduzieren. Nur eine genaue Analyse der Sperrlisten- Logs könnte darüber Aufschluss geben.

Geht man weiter davon aus, dass im Falle der Einführung von Sperrlisten die Internetgemeinde sensibilisiert ist, kann man im Umkehrschluss auch davon ausgehen, dass Fälle auftreten werden, wo Seiten zu Unrecht geblockt werden und die Betreiber sehr massiv auf Entschädigung drängen werden. Ich würde jedenfalls direkt einen Rechtsanwalt konsultieren und dagegen mit allen Mitteln vorgehen.

Dummerweise hat der Herr Direktor nicht erwähnt, wie eine solche Entschädigung aussehen sollte, wenn jemand fälschlich als sog. Pädokrimineller im Netz plakatiert wird. Ich sehe hier auch noch Klärungsbedarf...
Ohne Details zu nennen, sagte der BKA-Vertreter Maurer, die am Stoppserver anfallenden Daten ermöglichten „denkbare weitere Analyseschritte“. In den Daten befänden sich „Hinweise“ darauf, ob der Nutzer versuche, die Sperre zu umgehen. Worin diese Hinweise bestehen sollen, ließ Maurer offen.
Dass ein solcher Zeitgenosse überhaupt seine unqualifizierten Äußerungen ohne Hohn und Spott vortragen darf, halte ich der Unwissenheit der anwesenden Politiker zugute. Die beiwohnenden IT- Experten haben entweder hinter vorgehaltener Hand still gelacht oder waren zu sehr mit ihren eigenen Statements beschäftigt.

Interessant würde ich es empfinden, wenn mehrfache Bot- Suchläufe von Yahoo, Google & Co. die Logfiles füllten und Direktor Maurer diese virtuellen Gastarbeiter als potentielle Pädophile entlarven würde. Aber Spass beiseite, es ist technisch nicht so einfach festzustellen, ob und wie jemand die Sperre umgehen will. Hat der potentielle Täter die IP- Adresse der entsprechenden Internetadresse, wird dieser erst gar nicht mehr im Logfile des Stoppschild- Servers erfasst...

Die Stopp- Schild Geschichte funktioniert in etwa so wie die Duftkerzen gegen Stechmücken - viele Insekten liegen in und um die Kerze tot herum, nur echte Stechmücken sind ganz selten dabei...


Der BKA- Direktor ist übrigens kein unbeschriebenes Blatt und forderte beits vor ca. 2 Jahren Kompentenzerweiterungen im Kampf gegen Kindesmissbrauch: http://www.sueddeutsche.de/politik/660/398445/text/
BKA-Abteilungsleiter Jürgen Maurer bezifferte die Zahl der jährlichen Missbrauchsfälle auf etwa 15.000. Insbesondere die "Gewaltausübung mit schwerer Misshandlung von Kleinkinder und Babies" nehme stetig zu, sagte Maurer.
Schon damals jonglierte Herr Maurer gern mit Zahlen herum, ohne deren Herkunft oder Richtigkeit zu belegen.
Bei pornografischen Filmen von Kindern und Jugendlichen gehe es "nicht um ein Anschauen von Bildchen, sondern um Kindesmissbrauch", verdeutlichte BKA-Präsident Jörg Ziercke.
Sein Präsident Herr Ziercke setzte Kinderpornographie mit Kindesmissbrauch auf eine Stufe. Ist es nicht so, dass Kindesmissbrauch der Kinderpornographie vorausgeht ? Aber das soll nicht zur Debatte stehen, es geht offensichtlich um reine Kompetenzerweiterungen.
Entschlossener vorgehen will der Abteilungsleiter künftig auch im Ausland. So arbeite das BKA insbesondere mit Thailand, Kambodscha, Vietnam, den Philippinen und der Dominikanischen Republik zusammen, um Straftaten durch deutsche Staatsangehörige besser zu verfolgen. Das Signal sei eindeutig: "Es gibt auch für Kinderschänder keine rechtsfreien Räume."
Mich würde doch sehr interessieren, welche Erfolge Herr Maurer nach 2 Jahren vorweisen kann, wenn AK Zensur innerhalb weniger Stunden beachtliche Ergebnisse vorzeigen konnte...


Gruß,
thbrueck
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thbrueck
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Zensurulla im Spiegel- Interview

Beitrag von thbrueck »

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In einem Interview realativierte Ursula von der Leyen ihr Vorhaben, verteidigt aber nach wie vor die unsinnigen Internetsperren:
Die offen zugänglichen Internet-Bilder von vergewaltigten Kindern sind zu lange nur in kleinen Zirkeln diskutiert worden.
Frau vdL, könnten Sie mir bitte vorführen, wie Sie diese offen zugänglichen Internet- Bilder erreichen ? Ich glaube nicht, dass Sie innerhalb mehrerer Stunden intensiver Suche im Internet mir nachweislich Kinderpornographie vorweisen könnten. Es ist sicher unproblematisch "normale" pornographische Inhalte zu finden, wo evt. auch kindlich wirkende Darsteller posieren, wobei aber nicht ohne genaue Prüfung dann von Kinderpornographie gesprochen werden kann. Das muss dann auch geprüft und bewiesen werden. Also bitte Frau vdL, bewahren Sie Balance zwischen Realität und Traumwelt! Vergewaltigte Kinder oder den Akt der Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera wird man nicht ohne weiteres im öffentlich zugänglichen WWW finden. Wenn dies im Einzelfall doch vorkommen sollte, würde mir Ihr Stopp- Schild allerdings nicht ausreichen...
Im Gegenteil, Ihr unsägliches Stopp- Schild würde dem widerlichen Treiben einen zusätzlichen Schutz(mantel) vorhalten, damit ja niemand sieht, wie menschenverachtende Taten begangen werden. Nimmt man es nicht (mehr) wahr, wie soll man denn dagegen etwas unternehmen ? Ach ja, das BKA macht das ja dann. Die Beamten werden zum Dauersurfen in den Schmuddelecken des Internet verdonnert, also Pornos während der Arbeitszeit ansehen und werden noch dafür bezahlt. Da würde ich gerne mal einen Test durchführen: Einer dieser professionellen Pornoguckern des BKA sollte einen Tag Zeit erhalten, um kinderpornographisches Material aus dem WWW zu fischen und am Ende das Ergebnis präsentieren. Dabei ist es wichtig, dass dieser Mitarbeiter sich auch rein auf das WWW konzentriert und nicht in Peer-To-Peer Netzen oder dem Usenet auf Suche geht, denn die DNS- Sperren wirken schließlich nicht uneingeschränkt im Internet. Außerdem dürfte er nicht die bereits bestehenden Sperrlisten benutzen, obwohl auch diese ja nachweislich nur spärlich kinderpornographische Inhalte aufweisen.

Das sogenannte Access Blocking ist ja auch nur ein Teil unseres Gesamtplans, Kinderpornografie auf allen Ebenen zu bekämpfen.
So wurde es aber zunächst nicht von Ihnen kommuniziert. Soweit ich mich an den ursprünglichen Entwurf entsinne, war das sog. Access Blocking Ihrer Meinung nach das ultimative Werkzeug, die Kinderpornographie zu bekämpfen. Es erstaunt mich doch sehr, dass es plötzlich nur noch Teilaspekt eines Gesamtplanes sein soll, den übrigens niemand wirklich kennt...
Das Wichtigste ist, die Täter zu verfolgen und zu stellen. Zweites Ziel ist, die Quellen zu schließen. Und der dritte, aber unverzichtbare Punkt bleibt: Web-Seiten zu blocken.
Klar, Frau vdL, da sind wir uns einig, dass die Strafverfolgung bei Kindesmissbrauch Priorität genießt, das war aber schon vor Ihrem Gesetzentwurf der Fall. Die Quellen zu schließen, ist ja nicht zuletzt die Forderung der Petitionsunterzeichner, das sah Ihre Gesetzesänderung ja gar nicht vor und dagegen hat ja auch niemand protestiert. Wieso schreiben Sie sich diese Forderung nun zu ?
Und was Sie, Frau vdL als unverzichtbar ansehen, ist nachweislich der Inbegriff des Unverstandes im Bezug auf IT- Technik. Wielange wollen Sie sich noch weiter so blamieren ?
Für die ersten Punkte existieren schon Gesetze. Den Vorwurf der Zensur zu erheben, ist nicht angemessen angesichts der Frage, ob wir Bilder der Vergewaltigung von Kindern im Internet frei sichtbar lassen wollen.
Ach so, es existieren schon Gesetze dafür, weshalb brauchen wir dann noch ein weiteres unausgegorenes ? Wie bezeichnen Sie es eigentlich, wenn Internetpräsenzen ohne kinderpornographischen Inhalte nicht mehr erreichbar sind und zu einem digitalen Stopp- Schild führen ? Die Sperrliste von Finnland bestätigt, dass nur ein Bruchteil der gelisteten Websites tatsächlich kinderpornographisches Material beinhaltete...
Wieso können unbescholtene Bürger auf eine Liste der Strafverfolgungsbehörden geraten, weil sie unbeabsichtigt auf eine solche Stopp- Schild Seite per Link oder Browser- Hijacking geraten sind ? ...oder noch einfacher, eine Internetseite besuchen wollten, die fälschlischerweise auf die Sperrliste gesetzt wurde ? Wo beginnt für Sie, Frau vdL die Zensur ?
Das Problem ist, dass Kinderpornografie international nicht hinreichend verboten und verfolgt wird.
Woher stammt diese Erkenntnis ? Frau vdL, es wurde inzwischen zweimal seit Ihrem Gesetzentwurf diese Behauptung eindrucksvoll widerlegt, zuletzt von der Organisation AK Zensur. Sie können doch nicht einfach etwas behaupten, ohne es nachweisen zu können und daraus die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung ableiten...
So, dann brechen wir mal Ihr Statement runter. Zunächst einmal sagen Sie, das Massengeschäft findet nicht im WWW statt. Sie haben doch selber eine Umfrage gemacht bei SPIEGEL ONLINE, wer schon mal zufällig über kinderpornografische Inhalte gestolpert ist. Das waren 8,5 Prozent. Bei mehr als 30 Millionen deutschen Internet-Nutzern ergibt das rein rechnerisch rund 2,5 Millionen Menschen. Das ist kein Nischenthema.
Was von Umfragen zu erwarten ist, brauche ich nicht mehr zu erläutern, das hat uns Infratest dimap in einer Selbstdisqualifikation bewiesen. Das Rechenbeispiel hat keine belegbaren Konstanten und ist nicht einmal erfolgreich der Wahrscheinlichkeitsrechnung zuzuordnen. Ich selbst bin sehr häufig online, nicht zuletzt meines Berufes wegen, doch Kinderpornographie ist mir seit Bestehen des WWW noch nicht begegnet. Ich will nicht ausschließen, dass ich nach intensiver Recherche fündig werden könnte, doch ist es auch nicht so offensichtlich, wie Sie es darstellen, Frau vdL.
Welches Argument gibt es zu sagen, diese Bilder sollen in Deutschland zugänglich und sichtbar im Netz sein?
Wer möchte denn sowas, Frau vdL ? Niemand, der an dieser Diskussion Beteiligten, hat sowas je verlangt!
Access Blocking wird die Suche systematisieren.
Ach so, die Zufallssurfer, die größtenteils unschuldig auf Stopp- Schild Seiten landen, werden kriminalstatistisch erfasst und im Wiederholungsfall strafrechtlich verfolgt. Das kann natürlich auch der Fall sein, wenn jemand auf einen Link klickt und es mehrmals versucht. Sog. Browser- Hijacking würde den Surfer u.U. zum Dauergast auf Stopp- Schild Seiten werden lassen, wenn z.B. lapidar die Startseite im Browser dementsprechend geändert wurde. Eine Erläuterung Ihrerseits, Frau vdL, was da wie systematisiert wird, wäre sicher aufschlussreich...

Gruß,
thbrueck
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thbrueck
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Frau Noll kann es nicht lassen...

Beitrag von thbrueck »

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Zur Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erklären die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB und die Berichterstatterin im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Michaela Noll MdB:

Die Anhörung hat das grundsätzliche Ziel von Ministerin von der Leyen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt: das so genannte access-blocking, d.h. die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern, ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie!
Habe ich da eine andere Anhörung verfolgt ? Mit Ausnahme von BKA- Mann Jürgen Maurer bekundeten alle Sachverständigen ihre Zweifel, besonders an der Methode, nicht an der Sache an sich. Und nun ist auch plötzlich nur noch die Rede von ausländischen Servern...
Nahezu einhellige Meinung der Sachverständigen war: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen.
So lautete in etwa der Tenor der Experten:
Internet-Experten waren sich gestern im Ausschuss einig, dass Sperren von Websites relativ einfach zu umgehen sind. Deswegen müsse das Löschen von Kinderpornos Vorrang haben. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft "eco" bezeichnete Sperrungen nur als flankierende Maßnahmen. "Sie tragen nicht dazu bei, dass die Inhalte aus dem Netz entfernt werden", sagte Verbandsvorstand Oliver Süme.
Quelle: Berliner Morgenpost
Große Bedenken haben wir insbesondere aus datenschutzrechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen im gesamten Bereich der Strafverfolgung sowie damit zusammenhängend bei der Erhebung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten. Dieser Komplex, der nicht die Prävention, sondern die konkrete Sanktion, also die Strafverfolgung betrifft, wurde in den Gesetzentwurf auf Begehren des Bundesjustizministeriums eingefügt. Unsere Bedenken wurden von den Sachverständigen nahezu ausnahmslos geteilt. Deshalb plädieren wir für die komplette Streichung dieses Absatzes.

Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos unser Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilen wir eine harte und klare Absage.

Nach der Anhörung kann der Gesetzgebungsprozess nunmehr zügig fortgeführt und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden!
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe

Diese "Bedenken" wurden jedoch vor dieser Anhörung nicht geäußert, sondern erst durch die Kritiker in die Diskussion gebracht.
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CrashExit
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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von CrashExit »

Oh Mann, es muss echt schwierig sein, zu Verstehen, das dieses "Stopp-Schild" ein echter Witz ist. Und außerdem lädt es auch noch dazu ein, erst recht auf die gesperrte Seite zu gehen, um zu sehen, was dort geperrt wurde oder um erst recht solche Seiten zu finden. Hat aber EnnoK auch schon zu Bedenken gegeben.

Darüber hinaus bin ich noch nie auch nur zufällig über ein Seite mit Kinderpornographischem Inhalt gestolpert.
Auch finde ich, besteht Gefahr, das z.B. die Seite NetMoms gesperrt werden würde, weil dort Photos von Babys und Kleinkindern gezeigt werden. Auch wenn diese Seite nichts mit Kinder Pornographie zu tun hat, so könnte doch es als solche ausgelegt werden. :?:

Klar bin ich absolut gegen Kinder Pornographie und sie muss auf jeden Fall bekämpft werden, aber doch bitte nicht mit den Mitteln, die unsere Regierung durchführen möchte. Hier sehe ich noch starken Überarbeitungs Bedarf.

PS: Ich habe selber eine Tochter von 13 Monaten.



Gruß CrashExit
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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von Tekpoint »

Ich muss CrashExit zustimmen.

Ein zweites China sollte Deutschland/Europa nicht werden und man sollte lieber direkt was machen also bei den Serven den Stecker ziehen :mrgreen:

Und ich auch CrashExit zustimmen das ich auch noch nie zuvällig über so ne Seite gestolpert im großen Internet bin. Also sollte man auch nicht alle Menschen bestrafen.

thbrueck
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Jetzt wird's peinlich

Beitrag von thbrueck »

Sucht man im Politikportal http://www.abgeordnetenwatch.de nach themenbezogenen Statements, wird man fast überall fündig. Auffallend ähnlich dabei sind die Statements der Koalitionspolitiker, die offenbar einem Fraktionszwang unterliegen. Die Antworten sind in ihrem Inhalt alle gleich und die Texte sehr ähnlich mit bisweilen identischen Passagen. Dass sich hierbei niemand den gegenwärtigen Fakten annähert, ist traurig und bezeichnend zugleich. Hier mal einige Beispiele:

Gabriele Groneberg (SPD)
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Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornografie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.

Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine deutschen Server auf denen wissentlich kinderpornografisches Material veröffentlicht wird. Der direkte Zugriff auf die Server ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, Zugänge zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Denn leider bedeutet auch die Ratifikation der UN-Kinderschutzkonvention nicht zwangsläufig, dass der Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von kinderpornografischem Material nach unseren Vorstellungen in den jeweiligen Ländern geahndet und bestraft werden.
Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriel ... ml#q187029

Anette Kramme (SPD)
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Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, die es überhaupt gibt. Es muss m. E. daher jedes rechtsstaatliche Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie eingesetzt werden. In den letzten Jahren haben wir daher das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt.

Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet leider in letzter Zeit dramatisch zugenommen. Dieser kommerziellen Verbreitung über das Internet dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Schließlich handelt es sich um die Vergewaltigung und das Quälen von Kindern, bis hin zum Säuglings- und Kleinkindalter.

Wir haben in der rot-grünen Bundesregierung bereits dafür gesorgt, dass der Besitz, die Beschaffung und die Nachfrage nach Kinderpornographie unter Strafe gestellt wurden. Das reicht aber noch nicht aus. Wichtig ist nun auch die Sperrung von Internetseiten, die Kinderpornographie zeigen, konsequent zu betreiben.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten erschwert werden. Dieser wurde am 27.05.2009 in einer von der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzten öffentlichen Anhörung erörtert. Die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen war sich in den folgenden Punkten weitgehend einig:
Reinhold Hemker (SPD)
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Wir sind uns sicher einig, dass es sich bei Kinderponographie und sexueller Gewalt gegen Kinder um ein abscheuliches Vergehen handelt. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb bereits Gesetze erlassen, die Herstellen, Verbreiten und Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe stellen.
Trotzdem hat die Verbreitung von Kinderpornographie in den letzten Jahren leider stark zugenommen. Das hängt auch mit den immer besseren technischen Möglichkeiten der Verbreitung zusammenhängt.

Wir sind nicht bereit, der kommerziellen Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet tatenlos zuzusehen. Leider ist die Löschung entsprechender Seiten auf Servern, was bei in Deutschland befindlichen Serven längst geschieht, bei Servern im Ausland so nicht möglich. Deshalb erscheint es uns notwendig, den Zugang zu den entsprechenden Seiten zu sperren.
Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder – was genauso schlimm ist – getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.
Hier schon wieder dieses Standard- Statement. Gefunden habe ich es diesmal auf der Internetpräsenz von Annette Hübinger (CDU) http://www.anette-huebinger.info/
Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden
missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet
und damit Geld verdient oder – was genauso schlimm ist – getauscht.
Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja
sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen.
Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen,
die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.
So habe ich es in einer Antwort- Mail "meines" Abgeordneten unseres Wahlkreises persönlich erhalten. Da es eine persönliche private Email war, nenne ich auch nicht den Namen.

Was man aber sicher nicht übersehen kann, sind die inhaltlich nahezu gleichen Statements. Zwar distanziert sich inzwischen die SPD in wesentlichen Punkten vom geplanten Gesetzesentwurf, war aber maßgeblich daran beteiligt. Brigitte Zypries bestand sogar darauf, dass man die Initiative gegen Kindesmissbrauch und die schon bestehenden Gesetze der SPD zusprechen muss. Ich denke, hier wird wieder mal nur Wahlkampf ausgefochten. Alle Statements sind in ihrer Gesamtheit vorsichtiger geworden und möchten nicht die potentielle Wähler dadurch verlieren. Auch die wiederholte und auffällig oft verwendete Vokabel "abscheulich" soll den Standpunkt deutlich machen und die technische Unwissenheit in den Hintergrund drängen. Dass nun wenigstens immer mehr Politker, zwar teilweise noch vorsichtig, erkennen, dass die Internetsperren nicht die ultimative Lösung bringen werden, zeigt sich darin, dass immer öfter die Rede von einem "Gesamtkonzept" ist. Bleibt zu hoffen, dass sie es auch verstehen...

Gruß,
thbrueck
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thbrueck
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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von thbrueck »

Zunächst noch eine Verlinkung auf meinen Blog, wo das Thema ebenfalls behandelt wird...

Außerdem habe ich weitere Politiker um eine Stellungnahme bewegen wollen. Die Betonung bleibt bei dem Wort "wollen" hängen, denn die Zensur findet schon statt, bevor die Frage und Aufforderung zur Stellungnahme den jeweiligen Politiker überhaupt erreicht.

Hier mal die Antworten der Moderation der Plattform "abgeordnetenwatch.de":
Guten Tag *******,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Krogmann über abgeordnetenwatch.de.
Da von Frau Krogmann auf thematisch ähnliche/gleiche Mails bereits
erschöpfend geantwortet wurde, fällt Ihre Mail in die Kategorie
"unangemessen viele Fragen" bzw. Massenmail.

Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit
und die Akzeptanz unserer Seite durch andere Nutzer und die Abgeordneten.
Bitte verwenden Sie die Suchfunktion auf der Profilseite von Frau Krogmann,
um zu sehen, welche Fragen und Antworten zu Ihrem Anliegen bereits
vorliegen. Wenn Sie dennoch weiter über das von Ihnen angesprochene Thema
diskutieren möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an Frau Krogmann.

Wir werden Frau Krogmann Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
T*** L***
(abgeordnetenwatch.de)


Ich würde es so beschreiben: Diese Anfrage werfen wir direkt in den Papierkorb des entsprechenden Politikers...
Im Übrigen veröffentliche ich daher meine Anfrage hier, damit man mein Spamming begutachten kann:
Guten Tag Frau Dr. Krogmann,

als IT- Fachmann kann ich bestätigen und nachweisen, dass die geplante
Änderung des Telemediengesetzes in seiner ursprünglichen Form quasi
keinerlei Effekt im Bezug auf die Bekämpfung von Kinderpornographie haben
würde: http://www.ayin.at/firewall/viewtopic.php?f=10&t=524
Einzig sog. Zufallssurfer, die ohne Vorsatz und völlig unbeabsichtigt auf
eine solche Stopp- Schild Seite gelangen würden, könnten präventiv davor
geschützt werden, peinliche und kriminelle sexuelle Darstellungen zu
Gesicht zu bekommen. Soweit würde ich sogar den Stopp- Schild Seiten noch
zustimmen. Dass man aber dadurch gleich in den Verdacht gerät, ein
Pädophiler zu sein und in einer geheimen Logdatei des BKA geführt wird,
halte ich für rechtstaatlich verwerflich und undemokratisch. Dass durch
diese Maßnahme keineswegs die Ursachen nur ansatzweise bekämpft werden,
sondern nur per Sichtschutz vom Normalbürger abgeschottet werden, ist
ebenfalls nachgewiesen worden. Welchen Sinn hat es, dass die normalen User
das Elend der gepeinigten Kinder zwar nicht mehr sehen könnten, aber die
eigentliche Kinderschändung
hinter einem virtuellen Vorhang munter weiter betrieben werden kann ?
Wäre es nicht sinnvoller und allemal effektiver, Geld, Zeit und Manpower
dort zu bündeln, wo es deutlich mehr bezwecken würde ? Wie werde ich
entschädigt, wenn beispielsweise ich auf einer Stopp- Schild Seite landen
würde und das BKA gegen mich ermitteln würde ? Wie will man denn den
gesellschaftlichen und familiären Schaden ausgleichen, wenn unrechtmäßig
Ermittlungen durchgeführt würden ? Wie wird ein Homepage- Betreiber
entschädigt, der zu Unrecht auf einer Sperrliste des BKA landet ? Dass
diese Dinge nicht auszuschließen sind, beweisen die Sperrlisten von
Dänemark und Finnland, die nur zu einem Bruchteil Domains mit tatsächlich
kinderpornographischen Inhalt aufweisen. Wie wollen Sie ernsthaft
sicherstellen, dass das BKA 100% fehlerlos arbeiten wird ?
Wer auf "abgeornetenwatch.de" im Bereich von Frau Dr. Krogmann nachschaut, wird sicher feststellen, dass meine Fragen in dieser Thematik doch deutlich von den bereits zum Thema gestellten abweichen...

Noch ein Beispiel:
Guten Tag ******,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Ernstberger über
abgeordnetenwatch.de. Da von Frau Ernstberger auf thematisch
ähnliche/gleiche Mails bereits erschöpfend geantwortet wurde, fällt Ihre
Mail in die Kategorie "unangemessen viele Fragen" bzw. Massenmail.

Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit
und die Akzeptanz unserer Seite durch andere Nutzer und die Abgeordneten.
Bitte verwenden Sie die Suchfunktion auf der Profilseite von Frau
Ernstberger, um zu sehen, welche Fragen und Antworten zu Ihrem Anliegen
bereits vorliegen. Wenn Sie dennoch weiter über das von Ihnen
angesprochene Thema diskutieren möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt
an Frau Ernstberger.

Wir werden Frau Ernstberger Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
C******** G******
(abgeordnetenwatch.de)
Auch hier wollte ich ein entsprechendes Statement. Zwar beziehe ich mich auf die gleiche Thematik wie vorherige Fragesteller, beziehe mich aber auf neuere Erkenntnisse, insbesondere nach der Anhörung im Bundestag:
Sehr geehrte Frau Ernstberger,

ich habe mit Interesse verfogt, wie Sie auf mehrere Fragen bezüglich der
Änderung des Telemediengesetzes aufgrund der Bekämpfung von KiPo
eingegangen sind. Offensichtlich ist Ihnen das Thema wichtig und Sie
vertreten Ihren Standpunkt bzw. den der SPD- Bundestagsfraktion. Als IT-
Experte kann ich Ihnen versichern und nachweisen, dass die geplanten
Internetsperren in etwa die gleiche Wirkung erzielen, wie ein Verbotsschild
"Rasenfläche nicht betreten". Besteht kein Verlangen, den Rasen zu
betreten, wird dies nicht geschehen, unabhängig, ob da ein Hinweis zu
lesen ist oder nicht. Hat jemand aber die Absicht, den Rasen zu betreten,
wird er dies irgendwie und irgendwann realisieren. Dieser simple Vergleich
sollte auch jemandem ohne IT- Expertenwissen die Sinnhaftigkeit der
Maßnahme verdeutlichen.
Was leider kaum in dieser Diskussion zu Wort kommt, ist die Tatsache, dass
es Institutionen bzw. Unternehmen gibt, die für die Vergabe von Domains
verantwortlich sind. Ebenso gibt es Institutionen und Unternehmen, die die
technische Umsetzung von Domainnamen in IP- Adressen kontrollieren. Diese
Unternehmen sind ausnahmslos alle in Ländern ansäßig, wo ausreichend
Gesetze gegen Kinderpornographie vorhanden sind. Die Geschäftsbedingungen
der entsprechenden Unternehmen binden diese und ihre Geschäftspartner an
die gegebene Gesetzeslage. Eine einfache, schnelle und effektive
Bekämpfung wäre auf dieser Ebene möglich und wäre eigentlich
verpflichtend. Allerdings steht der Profit im Vordergrund und die Lobby ist
offensichtlich so mächtig, dass die Regierungen lieber zu unausgegorenen
Lösungen greifen als an der richtigen Stelle den Hebel anzusetzen. Weitere
Erläuterungen zu diesen Punkten können Sie hier nachlesen:
http://www.ayin.at/firewall/viewtopic.p ... 4&start=10
Wieso stellen Sie sich bzw. die SPD so vehement gegen sinnvolle Lösungen
und verteidigen nachhaltig die Zensurulla- Lösung ?
Bereits vorher habe ich offensichtlich einen wunden Punkt dieses zensurbegeisterten Portals getroffen:
Guten Tag ******,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Eisel über
abgeordnetenwatch.de.

Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns
vorliegenden Version nicht freischalten, da sie Links zu anderen
Internetseiten enthält, deren Inhalt Sie in Ihrer Nachricht nicht
erläutern.

Wir beziehen uns dabei auf folgenden Link:
http://www.zeit.de/online/2009/20/kinde ... fie-fakten

Die über abgeordnetenwatch.de gestellten Fragen sollen für sich genommen
verständlich sein, das heißt ohne den vorherigen Besuch weiterer
Internetseiten. Links sollten nur dem Quellennachweis dienen. Wir bitten
Sie daher, die von Ihnen verlinkten Internetseiten kurz zu erläutern.

Ferner fällt Ihre Nachricht in die Kategorie:

- Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zur Stellungnahme
erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerung oder
Kommentierung dienen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de auf
das Frage- und Antwort-Format großen Wert legen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de
weiterhin nutzen. Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann
bitten wir um eine kurze Rückmeldung an moderation@abgeordnetenwatch.de.

Bitte verändern Sie den Betreff und Ursprungstext der eMail NICHT, damit
eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anfrage stattfinden kann.

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
T*** L***
(abgeordnetenwatch.de)
Das war meine damalige Frage:
Hallo Herr Dr. Eisel,

bemüht man z.B. die Suchmaschine GOOGLE mit dem Begriff
KINDERPORNOGRAPHIE so finden sich im vorderen Bereich immer wieder die
Gesetzesinitiative von Familienministerin von der Leyen und die Petition
gegen die Sperrvorhaben. Schaut man etwas intensiver in diverse Blogs und
redaktionelle Onlinebeiträge zu diesem Thema, stellt man sehr schnell
fest, dass die Regierung um Frau von der Leyen einschließlich Sie, laut
Ihren Aussagen hier zum Thema, sich auf völlig aus der Luft gegriffene
Argumente berufen, die in keiner Weise belegt sind. Die aufgeführten
Zahlen z.B. des BKA´s sind nachweislich gepusht und auch beinahe alle
anderen Argumente sind reine spekulative Behauptungen von Leuten, die keine
Experten auf dem Gebiet IT sind und deren Behauptungen auf falsch
interpretierten Studien beruhen. Ich habe den Eindruck, wie es auch in
vielen Onlinepublikationen nachzulesen ist, dass das Thema Kindesmißbrauch
und in der Folge Kinderpornographie zu Wahlkampfzwecken verwendet wird.
Bevor Sie antworten und falls Sie das überhaupt tun werden, schauen Sie
sich bitte diesen Artikel an:
http://www.zeit.de/online/2009/20/kinde ... fie-fakten
Vielleicht wurde ich ja durch falsche Berichterstattung getäuscht und die
Regierung kann mich aufklären.
Richtig ist, dass ich tatsächlich in meiner Syntax keine Fragen mit Fragezeichen als solche formuliert habe.
Antworten an die Moderation von "abgeornetenwatch.de" zu senden, ist übrigens so überflüssig, wie Wasser in den Rhein zu schütten:
Ihre Beanstandungen erachte ich als gegenstandslos. Der Link in meiner
Email ist als Quellenangabe zu erkennen, sobald man den Satz danach
gelesen hat.

„Vielleicht wurde ich ja durch falsche Berichterstattung getäuscht und die
Regierung kann mich aufklären.“

Mit diesem Satz beschreibe ich eigentlich den Grund für meine Anfrage um
Stellungnahme des Herrn Dr. Eisel, der in vorangegangenen Erklärungen
bereits auf die Thematik mit evt. falschen Argumenten geantwortet hatte.
Das behauptet jedenfalls der Bericht, den ich deshalb als Link angeführt
habe und ist somit als Quelle für meine Anfrage zu erkennen. Ohne diesen
Link würde zweifellos in seiner Stellungnahme die Gegenfrage erscheinen,
auf welche Aussagen ich mich berufe, wenn ich seine Argumentation in
Frage stelle. In diesem Zusammenhang ist dieser Link als notwendige
Quellenangabe zu erkennen und erspart unnötige Korrespondenz. Es ist
schade, dass Sie das nicht erkennen… Muss ich da unbedingt noch
„(Quelle)“ davor schreiben ? Das ist doch reine Schickane ?
Hierauf erhielt ich folgende Antwort, obwohl ich eigentlich keine mehr erwartet hätte:
Sehr geehrter Herr *****,

Es ist nicht ersichtlich, was der Link belegen soll. Solange das nicht klar ist, kann ein
Link auch keine Quelle sein. Der dann nachfolgende Satz hilft da auch nicht viel weiter.

Darüberhinaus ist es zwar richtig, dass Aussagen manchmal kommentiert werden müssen. Aber
in dieser Form ist Ihre Beitrag selbst lediglich eine Aussage. Man kann natürlich zu allem
Stellung nehmen. Allerdings ist ein Hinweis auf falsche Argumentation oder eine Kritik an
sich noch keine Aufforderung eine Stellungnahme abzugeben.
Auch in Ihrem Interesse an einer "guten" Antwort ist zu empfehlen, dass Sie eine klare und
konkrete Frage stellen. Fakten können und sollten Sie auch gleich in der Frage benennen
und dann auf den Link als Quelle verweisen. Die Frage soll wie gesagt aus sich selbst
heraus verständlich sein.
Bitte haben Sie Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

M***** B******
(abgeordnetenwatch.de)
Und diese Nachricht erhielt ich einst von abgeordnetenwatch.de:
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Ob ich da zu einer Spende bereit bin ? :lol: :roll: :? :oops:

Gruß,
thbrueck
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